Pflichtverteidiger Kosten: Alles, was Sie wissen müssen
Wenn Sie im Strafrecht mit einer Anklage konfrontiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen. Viele Beschuldigte fragen sich jedoch, ob und welche Kosten hierfür entstehen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln für die Kosten eines Pflichtverteidigers gelten, wer die Kosten trägt und welche Unterschiede es zum Wahlverteidiger gibt.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein vom Gericht bestellter Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten in einem Strafverfahren beigeordnet wird. Die Bestellung erfolgt, wenn der Beschuldigte keinen eigenen Anwalt wählt, aber eine Verteidigung gesetzlich vorgeschrieben ist (sogenannte "notwendige Verteidigung").
Situationen, in denen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, sind beispielsweise:
- Wenn dem Beschuldigten eine schwerwiegende Straftat vorgeworfen wird (z. B. mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr).
- Bei Untersuchungshaft.
- Bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten des Falls.
- Wenn der Beschuldigte nicht selbst in der Lage ist, sich zu verteidigen (z. B. wegen einer körperlichen oder geistigen Einschränkung).
Wer trägt die Kosten eines Pflichtverteidigers?
Die Kosten für einen Pflichtverteidiger werden zunächst von der Staatskasse übernommen. Dies bedeutet, dass der Beschuldigte im laufenden Verfahren keine Vorschüsse oder Honorare direkt an den Anwalt zahlen muss. Allerdings ist diese Regelung nicht immer "kostenlos" für den Beschuldigten.
Im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung:
Wenn das Verfahren eingestellt wird oder der Beschuldigte freigesprochen wird, übernimmt der Staat endgültig die Kosten des Pflichtverteidigers. Der Beschuldigte bleibt in diesem Fall finanziell unbelastet.
Im Falle einer Verurteilung:
Wird der Beschuldigte verurteilt, muss er in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen. Dazu gehören auch die Kosten des Pflichtverteidigers. Diese werden dann von der Staatskasse eingefordert. Sollte der Beschuldigte finanziell nicht in der Lage sein, diese Kosten zu begleichen, kann eine Ratenzahlung oder ein Erlass prüfbar sein.
Wie hoch sind die Kosten eines Pflichtverteidigers?
Die Vergütung eines Pflichtverteidigers richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die genauen Kosten hängen von der Art und dem Umfang des Verfahrens ab. Hier einige Beispiele:
- Ermittlungsverfahren: Zwischen 150 € und 200 € (zzgl. Mehrwertsteuer).
- Hauptverfahren vor dem Amtsgericht: Etwa 300 € bis 600 €.
- Hauptverfahren vor dem Landgericht: Höhere Gebühren, meist zwischen 800 € und 1.200 €.
Zusätzliche Kosten können durch Reiseaufwand, besondere Beweisaufnahmen oder zusätzliche Verhandlungstage entstehen.
Unterschied Pflichtverteidiger vs. Wahlverteidiger
Ein Wahlverteidiger ist ein Rechtsanwalt, den der Beschuldigte selbst auswählt und direkt beauftragt. Der Hauptunterschied liegt in der Kostenstruktur:
- Beim Wahlverteidiger muss der Beschuldigte die Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst tragen.
- Beim Pflichtverteidiger übernimmt die Staatskasse zunächst die Kosten, es sei denn, der Beschuldigte wird verurteilt.
Es gibt keinen Unterschied in der Qualität der Arbeit eines Pflichtverteidigers und eines Wahlverteidigers, da beide Anwälte die gleichen Verpflichtungen zur bestmöglichen Vertretung ihrer Mandanten haben.
Fazit
Ein Pflichtverteidiger stellt sicher, dass jeder Beschuldigte, unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen, eine angemessene Verteidigung erhält. Die Kosten werden in der Regel von der Staatskasse vorgestreckt, können jedoch bei einer Verurteilung auf den Beschuldigten übertragen werden.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten vollständig zu verstehen.
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